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   OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02   

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https://dejure.org/2003,7945
OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02 (https://dejure.org/2003,7945)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.10.2003 - 11 U 59/02 (https://dejure.org/2003,7945)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 11 U 59/02 (https://dejure.org/2003,7945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Spätfolge eines Verkehrsunfalls; Verletzung einer Belehrungspflicht; Verjährungsbeginn mit Kenntnis der Gesundheitsverschlechterung; Voraussetzungen für die Berücksichtigungsfähigkeit neuen Vorbringens; Mandatsende und Verjährungsbeginn für die Haftung eines ...

  • Judicialis

    BRAO § 51 b; ; BGB § 242; ; BGB § 852 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 51b; BGB § 242; BGB § 852 (a.F.)
    Anwaltshaftung bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02
    Der Verjährungsbeginn nach § 51 b BRAO hängt nicht davon ab, dass der Mandant vom Eintritt des Schadens und der Pflichtwidrigkeit des Verpflichteten Kenntnis hat oder haben konnte (BGH NJW 1993, 2747, 2750 und Feuerich/Braun, BRAO, 4. Aufl. 1999, § 51 b RdNr. 19 sowie Zugehör, NJW - Beilage zu Heft 21/1995, S. 12).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich für den Anwalt erneut eine Hinweispflicht auf den Schadensersatzanspruch aus dem alten Mandat ergeben kann, wenn er nach Beendigung dieses Mandates ein neues Mandat über denselben Gegenstand erhält und bei Übernahme des neuen Mandates die Verjährung des Primäranspruches noch nicht eingetreten ist (BGH NJW 1993, 2747, 2751 und Zugehör a. a. O., S. 17).

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02
    Der Anwaltsvertrag wird in der Regel durch die Erledigung des Auftrags d. h. durch die Erreichung des Vertragszwecks beendet (BGH NJW 1996, 2929, 2930 und Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 1999, Rn. 52).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02
    Andernfalls beginnt sie gemäß § 51 b BRAO mit der Mandatsbeendigung (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264 f; Senat Urt. vom 12.10.00, 11 U 68/99 ).
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02
    Er hat ihn umfassend zu belehren und vor den Folgen von Irrtümern zu bewahren (BGH NJW-RR 1990, 1241, 1242 und NJW 1988, 563, 566 sowie Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl., 1998, Rn. I 76).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02
    Er hat ihn umfassend zu belehren und vor den Folgen von Irrtümern zu bewahren (BGH NJW-RR 1990, 1241, 1242 und NJW 1988, 563, 566 sowie Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl., 1998, Rn. I 76).
  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02
    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben greift insbesondere durch, wenn der verpflichtete Rechtsanwalt den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klagerhebung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (BGH WM 1988, 629, 632 und Rinsche, a. a. O., Rn. I 259 f.).
  • BGH, 13.07.1984 - III ZR 137/83

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02
    Ihre noch ausstehende Erledigung ist deshalb nicht geeignet, die Beendigung des Mandats hinauszuzögern (BGH WM 1984, 1318; Zugehör, aaO, Rn. 54).
  • OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99

    Haftung des Treuhänders einer Aktiengesellschaft gegenüber stillen

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02
    Andernfalls beginnt sie gemäß § 51 b BRAO mit der Mandatsbeendigung (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264 f; Senat Urt. vom 12.10.00, 11 U 68/99 ).
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